Während der aufsichtführende Mitarbeiter der Firma Hell, Herr Schneider, die Funktion des Sicherungspostens übernimmt, befährt sein Kollege den Rührkessel. Zum Einfahren wird folgende persönliche Schutzausrüstung benötigt:
Ein Atemschutzgerät mit Halbmaske und Gasfilter ist
erforderlich.
Alle anderen Beteiligten tragen bis auf den Auffanggurt und das Atemschutzgerät die gleiche PSA.
Der Aufsichtführende entscheidet sich sicherheitshalber für das Befahren mit Atemschutz, denn aufgrund der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit für die Belüftung des Rührkessels könnten noch Restbestände des Lösemittels vorhanden sein und somit möglicherweise die Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden.