Vor einem Befahrvorgang mit Absturzgefahr müssen Sie auch die
Rettung des aufgefangenen und im Seil hängenden Mitarbeiters
planen. Beachten Sie dabei, dass PSA gegen Absturz i.d.R. nicht
PSA zum
Retten
und umgekehrt ist.
Bei Absturzgefahr müssen Sie zusätzlich zur PSA gegen Absturz ein geeignetes Rettungssystem zur Verfügung stellen.
In diesem Beispiel ist neben dem Höhensicherungsgerät eine Winde zum Retten am Dreibock installiert. Diese Winde ist gleichzeitig auch für den Zugang geeignet.
Mit einem normalen Höhensicherungsgerät oder mitlaufendem Auffanggerät (PSA gegen Absturz) können Sie den Mitarbeiter nicht nach oben ziehen und retten.
Andersherum sind viele Rettungswinden nicht für die Sturzbelastung ausgelegt und somit als PSA gegen Absturz nicht geeignet.