Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

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Das Wort Befahren ist in der chemischen Industrie und der übrigen Wirtschaft ein gebräuchlicher Oberbegriff. Gemäß Pop-up ButtonDGUV Regel 113-004 umfasst er das Arbeiten und Aufhalten in Behältern, Silos und engen Räumen.

Arbeiten
Aufhalten

Zum Befahren gehören Arbeiten, bei denen sich Personen in Behältern, Silos und engen Räumen aufhalten, wie z.B.:

Unter Aufhalten versteht man das

  • Betreten,
  • Befahren,
  • Einfahren,
  • Einsteigen,
  • Hineinbeugen.

Beachten Sie:

Das Befahren gehört zu den gefährlichen Arbeiten nach DGUV Regel 100-001! Deshalb darf es nie allein ausgeführt werden.

Instandhaltung

Zur Instandhaltung gehören z.B. Instandsetzungsarbeiten wie das Ausbessern von Wandungen oder das Austauschen von Bauteilen. Außerdem müssen die Bauteile gewartet werden (schmieren, nachstellen etc.). Inspektionsarbeiten wie innere Prüfungen zählen ebenfalls zur Instandhaltung.

Störungsbeseitigung

Wenn z.B. Rührblätter defekt oder Förderschnecken verklemmt bzw. verstopft sind und die Störung nicht von außen behoben werden kann, müssen Mitarbeiter die Anlagen befahren.

Reinigung

Reinigungen sollten möglichst von außen mit entsprechenden Reinigungsgeräten durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Restmengen wie z.B. Anbackungen an den Wandungen müssen ggf. von innen beseitigt werden.

Austausch von Rührblättern in einem Behälter

Störungsbeseitigung in einem Silo

Instandsetzung in einem Tank

DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“

Die DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“ unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung staatlicher Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und bietet viele Hilfestellungen zur Vermeidung von Unfällen.

Die DGUV Regel 113-004 bildet die zentrale Grundlage dieses Informationssystems.

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