Mitarbeiter, die Biostoffen ausgesetzt sein können, sollten auch arbeitsmedizinisch gut versorgt sein.
Im Rahmen der
arbeitsmedizinischen Vorsorge
hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass den Mitarbeitern eine Impfung angeboten wird, sofern ein wirksamer Impfstoff vorliegt. Dazu gehört auch eine
gründliche Beratung.
Bei regelmäßigen Tätigkeiten in fäkalienhaltigen Abwasseranlagen sollte z.B. eine Hepatitis A-Impfung angeboten werden. Empfehlungen für Impfungen gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut.
Eine durchgeführte Schutzimpfung sollte aber in keinem Fall dazu verleiten, auf die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit, ggf. am Ende der Tätigkeit und aus besonderem Anlass durchgeführt. Dabei wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden.
Pflichtvorsorge gilt z.B. für Mitarbeiter, die regelmäßigen Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern und zu fäkalienkontaminierten Gegenständen haben und dem Hepatitis A-Virus ausgesetzt sein können.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Die Aufgabe des Fach- bzw. Betriebsarztes ist es, die Mitarbeiter über die zu verhütende Krankheit, den Nutzen der Impfung und mögliche Nebenwirkungen aufzuklären.