Bei einigen Anlagen wie Abwasserkanälen ist ein Entleeren und Desinfizieren nicht möglich. In diesen Fällen müssen Sie den Mitarbeitern für das Befahren geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
Die PSA ist gemäß der jeweiligen Gefährdung festzulegen und umfasst Schutzkleidung, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz und ggf. Atemschutz.
Weitere Hinweise zur PSA und zu branchenspezifischen
technischen
und
organisatorischen Maßnahmen
finden Sie in den
jeweiligen Technischen Regeln für
Biostoffe.
Bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen sollten Sie z.B. die Wetterverhältnisse mit berücksichtigen, da z.B. ein kühles, feuchtes Wetter die Aerosolbildung begünstigt. Reinigungsarbeiten sollten nur von gesicherten Standplätzen bzw. der windabgewandten Seite durchgeführt werden.
Vgl. TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit Biostoffen in abwassertechnischen Anlagen”