Schon bei geringen Mengen an Lösemittel kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Das folgende Beispiel zeigt, dass lösemittelhaltige Reinigungsmittel nicht ohne vorherige Absprache und entsprechende Schutzmaßnahmen verwendet werden sollten.
Diesem Unfallfallbeispiel liegt ein realer Unfall aus der Praxis zugrunde. Neben den beschriebenen Versäumnissen kann deshalb auch die verwendete PSA unvollständig sein und nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Durch das Reiben an der isolierenden Behälterwand lud sich der Mitarbeiter elektrostatisch auf. Gleichzeitig reicherte sich der Behälter mit den Lösemitteldämpfen des Reinigungsmittels an.
Der Mitarbeiter kam an eine Stelle mit abgeplatzter Emailschicht. Hier war er nicht mehr durch die Emailschicht gegenüber dem leitfähigen Behälter aus Metall isoliert, so dass sich seine durch Reibung hervorgerufene elektrostatische Aufladung entlud. Diese Entladung zündete das örtlich begrenzte Lösemittel-Luft-Gemisch.
Die Mitarbeiter hätten nicht eigenmächtig handeln und Lösemittel einbringen dürfen. Die relativ geringe Menge an Lösemittel wurde als brennbarer Stoff völlig unterschätzt, ebenso die elektrostatische Entladung als mögliche Zündquelle.
Um eine explosionsfähige Atmosphäre beim Arbeiten mit Lösemitteln zu vermeiden, hätte der Behälter ausreichend belüftet werden müssen.