Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

Querverweise
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Für eine effektive Lüftung bei Beschichtungs- und Klebearbeiten liegen Pop-up Buttonspezielle Anforderungen und Richtwerte vor.

Anforderungen

Berechnung des Mindestvolumenstromes

Mit der folgenden Formel können sie den Mindestvolumenstrom auch anhand der unteren Explosionsgrenze (UEG) des verwendeten Gefahrstoffes berechnen.

V min = (f · k) / Czul

Vmin

- erforderlicher Mindestvolumenstrom in m3/h

k

- Verbrauch an brennbaren Gefahrstoffen in g/h

Czul

- zulässige Konzentration an brennbaren Gefahrstoffen im Raum in g/m3. Das sind 50 % der UEG des verwendeten Stoffes oder, wenn die UEG nicht bekannt ist, 20 g/m3.

f

- Sicherheitszuschlag
f = 5 bei Räumen mit ungünstigen Strömungsverhältnissen
(z.B. Schiffsräume, Behälter mit Einbauten oder Brückenträger)
f = 1 bei idealen Strömungsverhältnissen
(z.B. Rohrleitungen)

Berechnung des Mindestvolumenstromes

Berechnungsbeispiel

Ein Beschichter verspritzt in einem Schiffsraum 40 l Farbe pro Stunde (40 l/h). Das spezifische Gewicht der Farbe beträgt 1,2 kg/dm3. Der Lösemittelanteil beträgt 10 %.

1. Berechnung des Verbrauchs (k):

Gemäß der vorliegenden Formel wird zunächst k, dass heißt der Verbrauch an Lösemitteln in einer Stunde ermittelt:

Gesamtverbrauch: 40 l/h (1 l ~ 1 dm3 ~ 40 dm3/h) spezifisches Gewicht der Farbe: 1,2 kg/dm3 Lösemittelanteil: 10 %

40 dm3/h · 1,2 kg/dm3 = 48 kg/h

10 % von 48 kg/h: 4,8 kg/h bzw. 4.800 g/h

2. Berechnung des Mindestvolumenstroms:

Da im Schiffsraum ungünstige Strömungsverhältnisse herrschen, wird ein Sicherheitszuschlag von f = 5 veranschlagt. Für die zulässige Konzentration der Lösemittel (Czul) wird mit den pauschal festgelegten 20 g/m3 gerechnet, da die UEG nicht bekannt ist.

Vmin = (5 · 4.800 g/h) / 20 g/m3

Vmin = 1.200 m3/h

Vergleich:

Unter Verwendung der vorgeschriebenen Mindestzuluftrate von 300 m3/kg käme man auf einen Mindestvolumenstrom von

300 m3/kg · 4,8 kg/h = 1.440 m3/h.

Spezielle Anforderungen

Vgl. TRGS 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern", Abs. 5.2

Aerosolbildung

Beschichtungs- und Klebearbeiten, die keine Aerosole bilden, sind z.B. das Rollen oder Streichen. Durch die Verwendung von Sprühdüsen hingegen können Aerosole entstehen.

Lösemittelmenge

Der Mindestvolumenstrom bezieht sich auf einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für das eingesetzte Lösemittel von 440 mg/m3.

Verfahrensbedingt

Bei einem zu starken Volumenstrom haften z.B. bestimmte Beschichtungen nicht mehr.

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