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Wenn trotz technischer Maßnahmen wie Reinigen und Lüften
Schadstoffe
oberhalb der Grenzwerte auftreten können, müssen die Mitarbeiter
Atemschutzgeräte tragen.
Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptarten von
Atemschutzgeräten
unterscheiden: Filtergeräte und Isoliergeräte.
Schadstoffe sind Gefahrstoffe, aber auch radioaktive Stoffe, Biostoffe oder Enzyme in Form von Gasen, Dämpfen oder luftgetragenen Partikeln.
Die Art des Schadstoffes und seine Konzentration in der Umgebungsluft legen die Art des Filters, die Filterklasse (Leistung) und die Art des Atemanschlusses (Voll-, Halb-, Viertelmaske etc.) fest.
Während z.B. Gasfilter vor gefährlichen Gasen, Dämpfen und Rauchen schützen, sind Partikelfilter gegen die Einwirkung von Stäuben ausgelegt. Kombinationsfilter bieten Schutz gegen beide Schadstoffarten.
Gemäß DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ dürfen Filtergeräte nicht eingesetzt werden.