Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

Querverweise
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Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer eine zuverlässige und weisungsbefugte Person benennen, die als Pop-up ButtonAufsichtführender fungiert.

    Der Aufsichtführende

  • übernimmt die Gesamtaufsicht und sichert die gegenseitige Abstimmung der Beteiligten,
  • muss die Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor der Arbeit und in regelmäßigen Pop-up ButtonAbständen überwachen,
  • muss kurzfristig Pop-up Buttonverfügbar sein,
  • kann im Auftrag des Unternehmers den Erlaubnisschein ausstellen.
  • Für diese verantwortungsvollen Aufgaben muss der Aufsichtführende mit den zu tätigenden Arbeiten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bestens vertraut sein.

Aufsichtführender

Als weisungsbefugter Aufsichtführender kommen z.B. Unternehmer, Betriebsleiter, Schichtmeister/-leiter oder Vorarbeiter in Betracht.

Zeitabstände

Welcher Zeitabstand für die Kontrollen angemessen ist, kann nicht pauschal festgelegt werden. Die Zeitabstände sind abhängig

  • vom Gefährdungspotenzial,
  • von der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter,
  • von der Art der getroffenen Schutzmaßnahmen.

Beispiele

Beteiligte Kontrollen
neue Partnerfirma (Zuverlässigkeit noch nicht bekannt) mehrmals am Tag
zuverlässiger Sicherungsposten des eigenen Unternehmens, der kompetent intervenieren kann Kontrolle durch den Sicherungsposten ist i.d.R. ausreichend
zuverlässige eigene Mitarbeiter, die unter Berücksichtigung festgelegter Standard-Sicherungsmaßnahmen arbeiten zu Beginn und zum Ende der Arbeiten

Erreichbarkeit

Der Aufsichtführende muss nicht ständig unmittelbar zugegen sein, sollte sich aber gut erreichbar auf dem Betriebsgelände aufhalten.

Überwachung der Schutzmaßnahmen

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