Unternehmer
An den Unternehmer richten sich die meisten
. Er muss sicherstellen, dass die Vorschriften und Regeln
eingehalten und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen
werden.
Vorgesetzter
wie z.B. Betriebs- oder Schichtleiter sind verantwortlich
für die vom Unternehmer delegierten Aufgaben. Als
Weisungsbefugte müssen Sie im Sinne der Arbeitssicherheit
Anweisungen geben, deren Einhaltung kontrollieren und
Abweichungen melden.
Aufsichtführende
sind Vorgesetzte.
Koordinator
Sind Partnerfirmen als Dienstleister am Befahren von
Behältern beteiligt, muss der Unternehmer einen Koordinator
benennen.
Der Koordinator stimmt die Arbeiten zwischen Partnerfirma
und internen Mitarbeitern ab. Er hat Weisungsbefugnis und
übernimmt die Gesamtaufsicht.
Der Koordinator ist i.d.R. der Aufsichtführende des
Betreibers.
Partnerfirma
Die beauftragte Partnerfirma wird vom Koordinator über die
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen der Anlage unterrichtet und
in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen.
Sicherungsposten
sind Mitarbeiter (entweder des Betreibers oder der
Partnerfirma).
Mitarbeiter
Mitarbeiter sind verpflichtet, aktiv zur Arbeitssicherheit
und zum Gesundheitsschutz beizutragen. Sie müssen die
Anweisungen des Vorgesetzten befolgen, die vorgegebenen
Schutzmaßnahmen einhalten und Mängel, die selbst nicht
behoben werden können, unverzüglich melden.
Sicherungsposten
sind Mitarbeiter (entweder des Betreibers oder der
Partnerfirma).