Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

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Verantwortung und Haftung sind untrennbar mit dem Thema Arbeits-sicherheit verbunden.

Grundsätzlich gilt: Jeder ist für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer verantwortlich!

Klicken Sie auf die einzelnen Personen, um mehr über deren Verantwortung zu erfahren.

Unternehmer Vorgesetzter Koordinator
Partnerfirma Mitarbeiter
Unternehmer

An den Unternehmer richten sich die meisten Pop-up ButtonArbeitsschutzvorschriften. Er muss sicherstellen, dass die Vorschriften und Regeln eingehalten und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Der Unternehmer kann bzw. Pop-up Buttonmuss seine Pflichten in bestimmten Fällen an andere delegieren. Dabei behält er immer die Oberaufsichtspflicht.

Vorgesetzter

Pop-up ButtonVorgesetzte wie z.B. Betriebs- oder Schichtleiter sind verantwortlich für die vom Unternehmer delegierten Aufgaben. Als Weisungsbefugte müssen Sie im Sinne der Arbeitssicherheit Anweisungen geben, deren Einhaltung kontrollieren und Abweichungen melden.

Aufsichtführende sind Vorgesetzte.

Koordinator

Sind Partnerfirmen als Dienstleister am Befahren von Behältern beteiligt, muss der Unternehmer einen Koordinator benennen.

Der Koordinator stimmt die Arbeiten zwischen Partnerfirma und internen Mitarbeitern ab. Er hat Weisungsbefugnis und übernimmt die Gesamtaufsicht.

Der Koordinator ist i.d.R. der Aufsichtführende des Betreibers.

Partnerfirma

Die beauftragte Partnerfirma wird vom Koordinator über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen der Anlage unterrichtet und in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen.

Die Partnerfirma ist für die reibungslose und sichere Durchführung des Auftrages inkl. der Rettungs­maßnahmen und für die Kompetenz ihrer Angestellten verantwortlich.

Sicherungsposten sind Mitarbeiter (entweder des Betreibers oder der Partnerfirma).

Mitarbeiter

Mitarbeiter sind verpflichtet, aktiv zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beizutragen. Sie müssen die Anweisungen des Vorgesetzten befolgen, die vorgegebenen Schutzmaßnahmen einhalten und Mängel, die selbst nicht behoben werden können, unverzüglich melden.

Sicherungsposten sind Mitarbeiter (entweder des Betreibers oder der Partnerfirma).

Arbeitsschutzvorschriften

Die maßgeblichen Regelwerke sind beispielsweise

  • das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG),
  • das Sozialgesetzbuch VII (§ 15 Abs. 5 SGB VII),
  • die Unfallverhütungsvorschriften (§ 2 „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Regel 100-001)),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 618 Abs 1 BGB),
  • das Handelsgesetzbuch (§ 62 Abs 1 HGB),
  • das Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 Abs 1 OWiG).

Verpflichtung zur Delegation

Der Unternehmer ist zur Delegation verpflichtet, wenn er aufgrund der Betriebsgröße oder der Art oder Organisation des Betriebes allein nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in vollem Umfang nachzukommen.

Wer ist Vorgesetzter

Vorgesetzter ist, wer mindestens einem Mitarbeiter gegenüber weisungsbefugt ist. Vorgesetzter ist aber auch, wer die Weisungsbefugnis nur vorübergehend ausübt, z.B. beim Anlernen eines neuen Mitarbeiters.

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