Zugangsöffnungen müssen so groß und so angeordnet sein, dass das Ein- und Aussteigen sowie ein schnelles und schonendes Retten jederzeit möglich sind.
Einige
Normen lassen leider immer noch geringere Maße
für
Behälteröffnungen zu und widersprechen damit den Empfehlungen der DGUV Regel 113-004 - Teil 1
Als zukünftiger Betreiber eines Behälters sollten Sie im Sinne der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter wohlüberlegt planen. Das heißt konkret: Sie können auch abweichend von einer Norm größere Mannlöcher bestellen, denn diese Normabweichung erhöht die Arbeitssicherheit.
Berufsgenossenschaftliches oder staatliches Regelwerk steht immer über einer Norm.
Zum Beispiel Normen für Großraumdampfkessel, bestimmte Druckbehälter und Trommeln in der Papierindustrie.