Info Barrierefreiheit
Barriere melden! Feedback zur BarrierefreiheitDie Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot https://lernportal.bgrci.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
Industrie Sie haben außerdem die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen direkt über das BG RCI Lernportal mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor: Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen. In der Mailansicht sind bereits die korrekte Adressierung und ein Link auf die Seite, von der Sie melden, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Erklärung zur Barrierefreiheit von https://lernportal.bgrci.de(Stand: 17. Mai 2024) Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihr digitales Lernangebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://lernportal.bgrci.de/). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV-Prüfverfahrens. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist das Angebot mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das Angebot wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführte Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG RCI in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Nicht barrierefreie Inhalte
Barrieren in der ILIAS-Software des BG RCI LernportalsDas BG RCI Lernportal basiert auf der Open-Source-Software ILIAS. Die ILIAS-Community bemüht sich um größtmögliche Barrierefreiheit. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit teilweise noch nicht barrierefrei:
Bekannt gewordene Barrieren werden zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurückgemeldet, um die Barrierefreiheit stetig weiter zu verbessern. Auch das betreibende Team dieses Angebots ist aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Hinweis zum Bedienkonzept der ILIAS-LernplattformSie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen.
Die Hyperlinks der Navigation können über die Tastatursteuerung der Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. SchlichtungsverfahrenBeim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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