Info Barrierefreiheit

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot https://lernportal.bgrci.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
Telefax: 06221 5108-48549
E-Mail: lernportal-kontakt@bgrci.de

Sie haben außerdem die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen direkt über das BG RCI Lernportal mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:

Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.

In der Mailansicht sind bereits die korrekte Adressierung und ein Link auf die Seite, von der Sie melden, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten.



Erklärung zur Barrierefreiheit von https://lernportal.bgrci.de

(Stand: 17. Mai 2024)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihr digitales Lernangebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://lernportal.bgrci.de/). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV-Prüfverfahrens. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist das Angebot mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das Angebot wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführte Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der BG RCI in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Klare Bildsprache: Bilder sollen verständlich sein und zu den Inhalten einer Seite passen. Derzeit werden in der Regel dekorative Bilder verwendet.

  • Inhaltliche Gestaltung: Texte sollen eine plausible und einheitliche Informationsstruktur haben und mithilfe von Formatvorlagen erstellt werden, um Überschriften und Aufzählungen für Screenreader erkenntlich zu machen. Dies wird derzeit noch nicht auf allen Seiten erfüllt. Wir sind bemüht, dies in naher Zukunft auf allen bestehenden und neu erstellten Seiten umzusetzen.

  • Alternativtexte bei Bildern: Alle Bilder und Grafiken sollen mit Alternativtexten versehen sein. Dies wird derzeit noch nicht auf allen Seiten erfüllt.

  • Alternativtexte für Bedienelemente: Grafische Bedienelemente sollen mit Alternativtexten versehen werden. Dies ist momentan noch nicht durchgehend der Fall.

  • Videos mit Untertiteln: Wenn die Tonspur eines Videos Informationen enthält, sollen Untertitel als Textalternative bereitgestellt werden. Dies ist derzeit nicht bei allen Videos der Fall. Bei neu erstellten Videos sind wir bemüht, Untertitel bereitzustellen.

  • Textalternativen für Audiodateien und stumme Videos: Einige Audiodateien und stumme Videos haben keine Textalternativen.

  • Gebärdensprache: Eine Textalternative in Gebärdensprache der erforderlichen Inhalte wird derzeit noch nicht angeboten. Damit ist das BG RCI Lernportal mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) der WCAG 2.1 nicht vereinbar.

  • Lernmodule: Ältere Lernmodule sind teilweise nicht vollständig barrierefrei. Bei neu erstellten Inhalten sind wir bemüht, eine weitgehende Barrierefreiheit sicherzustellen.

  • Leichte Sprache: Eine Textalternative in leichter Sprache ist im Moment nicht verfügbar.

  • PDF-Downloads: Downloads sollen barrierefrei sein. Derzeit sind zahlreiche auch ältere PDF-Dateien im System verfügbar und teilweise nicht barrierefrei. Bei neu eingestellten PDF-Downloads sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen. PDF-Downloads von Dritten sind ggf. nicht barrierefrei. Externe sind dazu angehalten, diese barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

  • BigBlueButton: Die Nutzung des Video-Konferenzraumes BigBlueButton ist nicht vollständig barrierefrei (zum Prüfbericht des Bundesweiten Kompetenzzentrums für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung - PDF, 1.1MB) . Die Open-Source-Community ist bemüht dies schrittweise zu verbessern. Wenn Sie auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind, melden Sie diesen Bedarf bei der Anfrage zur Veranstaltung.

Barrieren in der ILIAS-Software des BG RCI Lernportals

Das BG RCI Lernportal basiert auf der Open-Source-Software ILIAS. Die ILIAS-Community bemüht sich um größtmögliche Barrierefreiheit. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit teilweise noch nicht barrierefrei:

  • Geräteunabhängigkeit: Viele der eingesetzten Tabellen sind nicht responsiv. Bei der Gestaltung unseres Angebotes versuchen wir daher auf den Einsatz von Tabellen weitestgehend zu verzichten.

  • Vergrößerung des Textes: Seiteninhalte müssen auf allen Geräten lesbar sein. Bei einer Vergrößerung des Textes mit Hilfe der Zoom-Funktion sind die Menüpunkte „Profil und Datenschutz“ und „Einstellungen“ nicht per Tastatur zu öffnen.

  • Bedienung per Tastatur: Die Monatsauswahl bei Kalendern kann nicht per Tastatur bedient werden.

  • Bedienung per Tastatur: Objektblöcke können nicht per Tastatur bedient werden. Der Screenreader gibt die Information, dass sich Objektblöcke ausklappen lassen, nicht aus. Tipp: In Kombination mit Ihrem Screenreader lassen sich Objektblöcke, die immer als Überschrift (h2) markiert sind, auffinden und mit Enter öffnen. Öffnen Sie die Überschriften "Seminarprogramm", "Informationen zu BigBlueButton" und "Seminarauswertung" in Ihren Kursen mit Enter.

  • Formularelemente: Vereinzelte Formularelemente sind nicht beschriftet.

Bekannt gewordene Barrieren werden zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurückgemeldet, um die Barrierefreiheit stetig weiter zu verbessern. Auch das betreibende Team dieses Angebots ist aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können.

Hinweis zum Bedienkonzept der ILIAS-Lernplattform

Sie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen.

  • Das Hauptmenü, die Kopfzeile und die Navigationshilfen sind als Navigation ausgezeichnet.

  • Der Hauptinhaltsbereich ist als Main ausgezeichnet. Die Blöcke mit den zusätzlichen Diensten sind als Complementary ausgezeichnet.

Die Hyperlinks der Navigation können über die Tastatursteuerung der Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein.



Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de