Am Befahrtag wird der Behälterdeckel geöffnet und das Innere freigemessen. Diese Tätigkeit dürfen nur
Mitarbeiter mit Erfahrung und
Fachkunde durchführen! In der Betriebsanweisung ist genau vermerkt, welcher Stoff an welchen Stellen und mit welchem Messgerät freigemessen wird.
Herr Jankowski wurde nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 313-002 ausgebildet und unterwiesen, so dass er über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Die Ausbildung ist im DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 – Teil 1“ geregelt.