Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

Querverweise

Am Befahrtag wird der Behälterdeckel geöffnet und das Innere freigemessen. Diese Tätigkeit dürfen nur Mitarbeiter mit Erfahrung und Pop-up ButtonFachkunde durchführen! In der Betriebsanweisung ist genau vermerkt, welcher Stoff an welchen Stellen und mit welchem Messgerät freigemessen wird.

Herr Jankowski verwendet ein Multiwarngerät, das den Sauerstoffgehalt misst und eine mögliche explosionsfähige Atmosphäre anzeigt. Er schaltet das Messgerät ein und achtet darauf, dass der richtige Messbereich eingestellt ist.

Anschließend lässt Herr Jankowski den Messschlauch durch das Mannloch in das Innere des Behälters und kann jetzt die Messwerte für Sauerstoffgehalt und Explosionsgrenzen ablesen.

Die untere Explosionsgrenze (UEG) wird deutlich unterschritten. Der Sauerstoffgehalt liegt bei 20,7 Vol.-%. Dies bedeutet, dass der Rührkessel nun befahren werden kann.

Er vermerkt die Messergebnisse auf dem Befahrerlaubnisschein.

Richtiger Messbereich

Multiwarngerät

Freimessen: UEG und Sauerstoffgehalt

Freimessen: UEG und Sauerstoffgehalt

Freimessen: UEG und Sauerstoffgehalt

Erforderliche Fachkunde

Herr Jankowski wurde nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 313-002 ausgebildet und unterwiesen, so dass er über die erforderliche Fachkunde verfügt.

Die Ausbildung ist im DGUV Grundsatz 313-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 – Teil 1“ geregelt.

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