Der Fahrschein für das Arbeiten im Behälter heißt
Erlaubnisschein.
Nur mit diesem Schein darf ein Behälter befahren werden.
Ein auf die betrieblichen Belange abgestimmter Erlaubnisschein dient als Checkliste, die es in kompakter Form ermöglicht, alle Gefährdungen zu erfassen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Der vom Unternehmer bzw. Aufsichtführenden ausgefüllte Erlaubnisschein stellt somit die
Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Arbeit
im Behälter für eine bestimmte Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.
Mit der Unterschrift vom Aufsichtführenden oder Unternehmer, vom Sicherungsposten und ggf. von der beauftragten Partnerfirma werden die Schutzmaßnahmen bestätigt und die Arbeiten freigegeben. Nach längeren Arbeitsunterbrechungen muss der Erlaubnisschein verlängert oder neu ausgestellt werden.
Gehen von Einrichtungen auf dem Betriebsgelände oder der Nachbarschaft Gefahren aus, sind die Schutzmaßnahmen ebenfalls festzuhalten und abzustimmen.
Der Erlaubnisschein oder auch Befahrerlaubnisschein kann bei regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten mit gleichbleibenden Schutzmaßnahmen durch eine Betriebsanweisung ersetzt werden.
Mit dem Erstellen des Erlaubnisscheines anhand des Mustererlaubnisscheines auf dieser Seite konkretisieren Sie den allgemeinen Gefährdungskatalog nach Abschnitt 3.3. der DGUV Regel 113-004 für Ihre Arbeitssituationen. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Sie sich u.a. folgende Fragen stellen: