Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen

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Wenn gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, eine Pop-up Buttonexplosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten können, müssen Behälter vor und während der Arbeit be- bzw. entlüftet werden.

Schauen Sie sich an, was Sie bei der Lüftung genau beachten müssen.

Lüftungsmaßnahmen

explosionsfähige Atmosphäre

Faustregel

Eine explosionsfähige Atmosphäre wird verhindert, wenn die Konzentration der Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube im Gemisch mit Luft 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreiten kann.

Sehen Sie sich auch die besonderen Richtlinien für  Beschichtungs- und Klebearbeiten auf der nächsten Seite an.

Ausnahmen

Die freie bzw. natürliche Lüftung, die durch Druck- und Temperaturunterschiede hervorgerufen wird, ist nur ausreichend, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden und Sauerstoffmangel ausgeschlossen ist. Dies trifft z.B. zu

  • bei Arbeiten mit kleinen Mengen,
  • bei Arbeiten mit Stoffen, die ein geringes Gefährdungspotenzial aufweisen,
  • bei Arbeiten in Räumen mit großem Raumvolumen.

Nutzen von Frischluft

Die Frischluft sollte möglichst der freien Außenluft entnommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können Räume als Quelle genutzt werden. Die Räume müssen mit der Außenluft durch größere Öffnungen in Verbindung stehen und Luft ohne gesundheitsgefährliche oder brennbare Verunreinigungen enthalten. Achtung! Purer Sauerstoff oder Luft mit angereichertem Sauerstoffanteil dürfen in keinem Fall benutzt werden.

Absaugen an geeigneten Stellen

Schauen Sie sich hierzu auch das Experiment im Kapitel 7  Brände und Explosionen an.

Absaugen an geeigneten Stellen

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