Klicken Sie auf die Überschriften der einzelnen Lüftungsmaßnahmen für weitere Informationen.
Wenn gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, eine
explosionsfähige Atmosphäre
oder Sauerstoffmangel auftreten können, müssen Behälter vor und
während der Arbeit be- bzw. entlüftet werden.
Schauen Sie sich an, was Sie bei der Lüftung genau beachten müssen.
Faustregel
Eine explosionsfähige Atmosphäre wird verhindert, wenn die
Konzentration der Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube im Gemisch mit
Luft 50 % der
unteren
Explosionsgrenze
nicht überschreiten kann.
Sehen Sie sich auch die besonderen Richtlinien für Beschichtungs- und Klebearbeiten auf der nächsten Seite an.
Die freie bzw. natürliche Lüftung, die durch Druck- und Temperaturunterschiede hervorgerufen wird, ist nur ausreichend, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden und Sauerstoffmangel ausgeschlossen ist. Dies trifft z.B. zu
Die Frischluft sollte möglichst der freien Außenluft entnommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können Räume als Quelle genutzt werden. Die Räume müssen mit der Außenluft durch größere Öffnungen in Verbindung stehen und Luft ohne gesundheitsgefährliche oder brennbare Verunreinigungen enthalten. Achtung! Purer Sauerstoff oder Luft mit angereichertem Sauerstoffanteil dürfen in keinem Fall benutzt werden.
Schauen Sie sich hierzu auch das Experiment im Kapitel 7 Brände und Explosionen an.